Kitaordnung
Öffnungszeiten
7.15 – 16.30 für Ganztageskinder
7.15 – 13.15 für Regelkinder
Krippenkinder haben automatisch einen Ganztagesplatz
Schließzeiten
Es gibt derzeit 25-30 Schließtage für Ferien, päd. Tage etc. jährlich.
Die Schließtage werden zu Beginn des Kindergartenjahres für das kommende Kalenderjahr mit dem Elternbeirat festgelegt.
Preise (Stand Juni 2026, geltend ab August 2026 – Dezember 2026)
| Regelplatz | 20,00 EUR | |
| Ganztagesplatz | 30,00 EUR | |
| Krippenplatz | 60,00 EUR |
für das erste Kind der Familie in unserer Einrichtung.
Für alle weiteren Geschwisterkinder reduziert sich der Beitrag um jeweils 25%.
Krippenkinder wechseln nach Vollendung des dritten Lebensjahres in den Kindergartenbereich. Die Umgewöhnung wird von den Erzieherinnen begleitet.
Bring- und Abholzeiten
Bitte bringen Sie Ihr Kind regelmäßig und bis spätestens 9 Uhr in die Kindertagesstätte. Ausnahmen wegen Arztbesuch oder ähnlichem sind selbstverständlich möglich, sollten aber wirklich die Ausnahme sein. Die Kinder brauchen einen gemeinsamen Beginn, um unsere Ziele der Zugehörigkeit, Mitbestimmung und der Sicherheit durch Orientierung und Kontinuität zu erreichen. Auch für die pädagogischen Fachkräfte wird die Bildungs- und Beziehungsarbeit durch ständiges Kommen und Gehen erschwert; besonders schwierig ist es aber für das zu spät kommende Kind, Anschluss an die schon vorhandene Spielgemeinschaft zu finden.
Unsere Abholzeiten sind 12 Uhr oder 13.15 Uhr für die Regelkinder; die Tageskinder sollen den Ganztagsplatz als solchen regelmäßig nutzen. Bitte halten Sie dies ein, damit ein reibungsloser Ablauf im Tagesgeschehen ebenso gewährleistet werden kann wie das pädagogische Arbeiten in und mit den Spielgruppen.
Beginn und Ende der Aufsichtspflicht
Bitte bringen Sie Ihr Kind morgens unbedingt in seine Stammgruppe oder gegebenenfalls in eine Auffanggruppe. Übergeben Sie Ihr Kind dort der anwesenden pädagogischen Fachkraft. Eine Verständigung zur Übergabe muss mindestens per beidseitigem Blickkontakt hergestellt werden.
Erst dann beginnt unsere Aufsichtspflicht. Sie endet, wenn Sie Ihr Kind aus der Kita abholen. Auch da ist eine eindeutige Verständigung mit der bei Ihrem Kind anwesenden pädagogischen Fachkraft unabdingbar. Abholberechtigte Personen haben Sie uns in einem gesonderten Formular benannt und dieses mit den Vertragsunterlagen abgegeben. Änderungen können jederzeit vorgenommen werden. Wird Ihr Kind von einer Person abgeholt, die nicht als abholberechtigt eingetragen ist, muss dies bei uns angemeldet und bei Abholung ein Personalausweis vorgezeigt werden.
Versicherungsschutz
Während des Aufenthaltes Ihres Kindes in der Kindertagesstätte ist es durch die gesetzliche Unfallversicherung gegen Unfall versichert. Dies gilt ebenso für Kita-Aktivitäten wie Ausflüge, dem Turnen usw. Für den Bring- und Heimweg sind die Personensorgeberechtigten verantwortlich.
Eingewöhnung
Eine erfolgreiche Eingewöhnung gelingt durch Zeit, Vertrauen und Erziehungspartnerschaft zwischen Elternhaus und Kindergarten. Wir bitten Sie deshalb darum, sich für diese Phase Zeit zu nehmen, um Ihrem Kind einen gelungenen Start in den Kindergartenalltag zu ermöglichen.
Über Termine, Zeiten und das Vorgehen während dieser Phase informieren wir Sie in einem Erstgespräch vor der Aufnahme. Sollte dieses Gespräch wegen Terminproblemen z. B. bei kurzfristiger Aufnahme nicht stattfinden können, erhalten Sie diese Informationen mündlich bzw. fernmündlich. Wir bitten Sie dringend darum, sich an die entsprechenden Abmachungen zu halten.
Garderobe
Jedes Kind hat in der Garderobe einen festen, gekennzeichneten Platz für seine Kleidung und Schuhe. Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.
Sonnenschutz
Bei hoher Sonneneinstrahlung cremen Sie Ihr Kind bitte vor dem Kindergartenbesuch ein. Hat Ihr Kind einen Ganztagesplatz, geben Sie ihm eine Sonnencreme mit, die es bei uns aufbewahren kann. Wir achten dann darauf, dass die Kinder am Nachmittag wieder eingecremt sind. Geben Sie auf jeden Fall auch eine Kopfbedeckung mit.
Turntage
Die Turnhalle steht uns regelmäßig für Bewegungsangebote zur Verfügung.
Ausflüge
Ab und an gehen wir gemeinsam spazieren oder verbringen den Vormittag auf anderen Spielplätzen oder Ausflugszielen innerhalb des Ortes. Dazu müssen wir zum spontanen Handeln befähigt sein. Auch dazu ist es wichtig, Ihr Kind immer pünktlich zu bringen; wettergerechte Kleidung setzen wir voraus.
Ausflüge, die über die normale Zeitdauer hinausgehen und/oder zu denen wir öffentliche Verkehrsmittel benutzen, kündigen wir an und bedürfen Ihrer schriftlichen Zustimmung.
Kranke Kinder
Wenn Kinder erkranken, lassen Sie diese bitte zuhause und melden sie in der Kita krank. Wir alle wollen die Verbreitung von Infektionskrankheiten zum Wohle aller so weit wie möglich einschränken.
Die ausgeteilten Informationen zum Infektionsschutzgesetz sowie den Umgang mit gängigen Kinderkrankheiten sind unbedingt einzuhalten. Erkranken Kinder während Ihres Aufenthaltes in der Kita, obliegt es dem Kita-Personal zu entscheiden, ob ein Kind aus der Kita abgeholt werden muss.
Fehlzeiten
Kann Ihr Kind nicht in die Kita kommen, teilen Sie uns dies bitte mit.
Bei unentschuldigtem Fehlen von mehr als vier Wochen wird davon ausgegangen, dass Sie den Platz nicht mehr benötigen.
Erreichbarkeit
In besonderen Fällen kann es notwendig sein, Sie sofort telefonisch erreichen zu können. Deshalb achten Sie immer auf eine aktuelle Telefonliste, unter der wir auf jeden Fall jemanden unverzüglich benachrichtigen können, wenn z. B. ein Kind abgeholt werden muss.
Handynutzung
Während Ihres Aufenthaltes in der Kita ist auf die Benutzung des Handys zu verzichten.